Reintegration
Perspektiven für die Rückkehr
Die Perspektiven- und Rückkehrberatung richtet sich an Personen, die sich in Ausschaffungshaft oder im Strafvollzug befinden und die Schweiz verlassen müssen. Wir unterstützen sie bei der Erarbeitung einer möglichen Perspektive im Herkunfts- oder in einem Drittland.

Was wir tun
Standortbestimmung
- Förderung der Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation in der Schweiz
- Vermittlung genereller Informationen zu Aufenthaltsstatus, Ausschaffungshaft, Ausschaffungsverfahren, Rechten und Pflichten
- Beschaffung fallbezogener Informationen bei den entsprechenden Behörden
Perspektivenberatung
- Förderung der Auseinandersetzung mit der Situation im Herkunfts- oder in einem Drittland
- Thematisierung der Umstände, die die inhaftierte Person im Herkunfts- oder in einem Drittland in Bezug auf Familie, soziale Einbettung, Erwerbsmöglichkeiten und Unterkunft erwarten
Vorbereitung der Rückkehr
- Wir unterstützen die inhaftierte Person bei der Organisation von Reisedokumenten und richten je nach Situation ein Reisegeld aus.
- Wir beschaffen Informationen zu medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, zu Lebenshaltungskosten und Wohnmöglichkeiten im Herkunfts- bzw. im Zielland.
- Wir vernetzen nach Möglichkeit mit lokalen Anlaufstellen oder in ein Reintegrationsprojekt.
Häufige Fragen
Die Perspektiven- und Rückkehrberatung richtet sich an Asylsuchende sowie an Migrantinnen und Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, die sich in Ausschaffungshaft, im Straf- oder Massnahmenvollzug befinden und die Schweiz verlassen müssen.
Die Beratungen finden auf Deutsch, Französisch, Englisch und weiteren Sprachen statt. Bei Bedarf werden Übersetzende beigezogen.
Wir haben einen Leistungsvertrag mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Amt für Migration und Personenstand.
Zudem beraten wir Personen mit ausserkantonaler Zuständigkeit, wenn eine Kostengutsprache durch eine Behörde vorliegt. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
- Bei Personen mit Zuständigkeit Kanton Bern
Inhaftierte Personen können sich selbständig mittels Formular oder über das Gefängnispersonal in ihrer Hafteinrichtung anmelden.
- Bei Personen mit ausserkantonaler Zuständigkeit
Auch Personen mit ausserkantonaler Zuständigkeit können sich für die Perspektiven- und Rückkehrberatung anmelden.