Wir sind für Sie da

 Portrait von Barbara Jöhr, Bereichsleiterin Standorte beim SRK Kanton Bern

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein. So können wir Sie direkt mit unserer Fachstelle in Ihrer Nähe verbinden.

Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Bernstrasse 162
3052 Zollikofen
vorsorge@srk-bern.ch
031 384 02 24

Wir sind für Sie da

Patientenverfügung

Die wichtigsten Dinge regeln – für das Leben und darüber hinaus

Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Bevor Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können: Überlegen Sie jetzt, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Eine Patientenverfügung sorgt für Klarheit und nimmt Ihren Liebsten die Entscheidung ab.

Person mit Sprechblase

Fachkundige Beratung – für die richtige Formulierung

Eine Fachperson unterstützt Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung. Gemeinsam klären Sie Ihre Wünsche, Vorstellungen und Ihre offenen Fragen. Die Fachperson steht unter Schweigepflicht.

Dokument und Uhr

Hinterlegung beim SRK – rund um die Uhr abrufbar

Hinterlegen Sie Ihre ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Patientenverfügung beim Schweizerischen Roten Kreuz. So stellen Sie sicher, dass das Dokument im Ernstfall abrufbar ist  – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Lupe mit einer Person darin

Abnahme durch medizinisches Fachpersonal

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim SRK hinterlegen, wird das Dokument zusätzlich durch eine medizinische Fachperson überprüft.

Beratung und Tarife

Rufen Sie uns an für eine unverbindliche Anfrage.

Beratung und Erstellung Patientenverfügung, mit Hinterlegung

CHF 210.–

Beratung und Erstellung Patientenverfügung, ohne Hinterlegung

CHF 130.–

Tarife inkl. Mwst., Änderungen vorbehalten.

Häufige Fragen

Jede urteilsfähige Person kann für sich persönlich eine Patientenverfügung erstellen. Volljährigkeit ist in der Schweiz keine Voraussetzung.

Plötzliche Urteilsunfähigkeit ist keine Frage des Alters  – sie kann jede und jeden treffen, zum Beispiel durch einen Freizeit-, Verkehrs- oder Arbeitsunfall oder auch bei Herzversagen.

Ja, solange Sie urteilsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit abändern oder widerrufen. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim Roten Kreuz hinterlegen, werden Sie alle 2 bis 3 Jahre an die Möglichkeit der Aktualisierung erinnert.

  1. Eine Fachperson des SRK überprüft Ihre Patientenverfügung SRK auf Verständlichkeit und formelle Vollständigkeit.
  2. Wir kontaktieren Sie, wenn Anpassungen empfohlen werden.
  3. Danach wird Ihr Dokument lebenslang von der Rotkreuz-Hinterlegungsstelle aufbewahrt und ist im Notfall rund um die Uhr (an 365 Tagen während 24 Stunden) abrufbar.

Wer bezahlt meine Rechnungen? Wer kümmert sich um meinen Hund? Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer Sie in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen aber auch persönlichen Angelegenheiten im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.

Zum Herunterladen

Bestellen Sie jetzt die Vorsorgemappe SRK

Heute für morgen sorgen: Mit der praktischen Vorsorgemappe SRK klären Sie die entscheidenden Fragen frühzeitig und selbstbestimmt.

Ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall oder Testament – in der Vorsorgemappe SRK finden Sie die nötigen Informationen, um vorausschauend planen zu können.

Preis: CHF 22.- exkl. Porto

Sie haben Fragen?

Wir beantworten sie gerne.

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