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Das Schweizer Erbrecht wurde abgeändert. Seit dem 1. Januar 2023 kann freier über das Vermögen verfügt werden. So können kinderlose, unverheiratete Paare in der Schweiz über ihren ganzen Nachlass frei verfügen.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten unter anderem folgende neue Bestimmungen:
Das Erbrecht ist im schweizerischen Zivilgesetzbuch / ZGB) geregelt und legt unter anderem fest, wer die gesetzlichen Erben sind und welchen Erbteil diese erhalten, wenn keine abweichenden Verfügungen von Todes wegen vorliegen. Nachkommen, Ehepartner oder eingetragene Partner sind pflichtteilsgeschützt. Diese Pflichtteile gilt es zu berücksichtigen.
Wenn eine Person kein Testament hinterlässt, fällt der Nachlass an die engsten Verwandten, wenn keine solchen vorhanden sind, kann der Nachlass auch an Cousinen oder Cousins und deren Nachkommen fallen. Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt der Nachlass an den Staat.
Das Verfassen eines Testaments gibt Ihnen die Möglichkeit, über die freie Quote - also den Teil des Nachlasses, der nach Verteilung der Pflichtteile übrig bleibt - frei zu verfügen. Diesen Teil können Sie Personen oder Institutionen Ihrer Wahl hinterlassen. Wer keine pflichtteilsgeschützten Erben hat, kann mit einem Testament also über sein ganzes Vermögen frei verfügen.