Erfahrungsbericht

Dankbar für die Patientenverfügung – mit 47 Jahren

Ein Moment der Unachtsamkeit, ein toter Winkel. Plötzlich steht man da – am Abgrund des Lebens. Es ist sinnvoll, sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen, unabhängig von Alter und Krankheit.

Ehepaar wandert in den Bergen

Abrupt, völlig unerwartet – jedes Jahr werden zahlreiche Menschen aus dem Leben gerissen: auf Schweizer Strassen, bei Arbeits- und Freizeitunfällen, durch Herzversagen. Opfer stehen oft in der Blüte ihres Lebens, wenn sie plötzlich auf der Intensivstation landen und nicht mehr sagen können, wie sie behandelt werden möchten.

Selbst- statt Fremdbestimmung

Wenn in so einem Fall zuvor nicht über das Lebensende gesprochen wurde, kann der eigene Wille nicht mehr gehört und umgesetzt werden. Genau deshalb ist eine Patientenverfügung sinnvoll: Darin kann jede urteilsfähige Person festhalten, welchen medizinischen Behandlungen sie zustimmt und welche sie ablehnt, falls sie nicht mehr selbst entscheiden kann.

Damit nimmt sie Ihren Liebsten auch eine schwere Entscheidung ab – in einer Situation, die ohnehin schon sehr belastend ist. Persönlich erlebt hat dies Aline Berthoud, Verantwortliche Entlastung im Alter beim SRK Kanton Bern, Region Seeland – Berner Jura. Ihr Ehemann war 47 Jahre jung, als er den Kampf gegen seine Krankheit verlor. 

«Ich bin sehr dankbar, dass ich bereits vor dem Tod meines Mannes mit ihm über seine Wünsche sprechen konnte», erzählt Aline Berthoud. «So wusste ich genau, was er wollte, und war in der Lage, für seinen Willen einzustehen.»

Patientenverfügung SRK

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche in einer Patientenverfügung festzuhalten.