Ein Testament schreiben? Pflichtteile berechnen? Wir zeigen Ihnen, worauf es beim Verfassen ankommt und unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Möglichkeiten für sich zu nutzen. So planen Sie Ihren Nachlass nach eigenen Wünschen – rechtsgültig und klar.
Kostenlose Angebote für Ihre persönliche Nachlassplanung
Ratgeber Nachlassplanung für eine gute Vorbereitung
Unser kostenloser Ratgeber erklärt das Schweizer Erbrecht, beantwortet die wichtigsten Fragen zu Testament und Erbschaft und bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Ihre persönliche Nachlassplanung – inklusive Testament-Muster und Formulierungsbeispiele.
Online-Assistent für die einfache Testament-Erstellung
Mit unserem Testament-Assistenten können Sie Ihr Testament schnell und unkompliziert online erstellen. Berechnen Sie Pflichtteile und Ihre freie Quote, legen Sie Vermächtnisse fest und erhalten Sie eine fertige Testamentsvorlage, die Sie nur noch handschriftlich übernehmen und unterschreiben müssen.
Online-Infoveranstaltung für Expertenwissen
Erbrechtsexpertinnen und -experten beraten Sie zu Testament, Pflichtteilen und freien Quoten, geben praxisnahe Tipps und beantworten Ihre individuellen Fragen.
Sie bevorzugen den persönlichen Austausch?
Häufige Fragen
Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet werden.
Wichtig ist, dass es gültig und eindeutig formuliert ist, denn bereits kleine Form- oder Inhaltsfehler können es unwirksam machen.
Unser Testament-Ratgeber erklärt Ihnen, welche Punkte Sie berücksichtigen sollten und wie Sie Ihre persönlichen Wünsche sicher festhalten.
Ein Testament ist kein Muss, aber in vielen Situationen empfohlen.
Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge der Schweiz. Es bedeutet, dass das Gesetz bestimmt, wer Ihren Nachlass erhält. Falls Sie keine Familie mehr haben, geht Ihre Erbschaft an den Staat.
Ein Testament macht besonders dann Sinn, wenn Sie:
- individuelle Wünsche festhalten möchten.
- bestimmte Personen stärker berücksichtigen wollen.
- nicht verheiratet sind oder in einer Patchwork-Familie leben.
- Streit unter Angehörigen vermeiden möchten.
- eine Organisation wie das SRK Kanton Bern bedenken möchten.
Ein Testament schafft Klarheit und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen verlässlich festzuhalten.
Damit Ihr Letzter Wille rechtsgültig und unanfechtbar ist:
- Schreiben Sie das Testament selbst von Hand – von Anfang bis Ende. Nehmen Sie dazu einen Kugelschreiber.
- Als Titel schreiben Sie «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille».
- Formulieren Sie Ihre Wünsche klar und eindeutig.
- Das Wichtigste am Schluss ist Ihre Unterschrift mit Ort und Datum.
Unser Testament-Muster kann Ihnen als Beispiel dienen.
Möchten Sie Ihr Testament später ändern oder ergänzen, setzen Sie unbedingt wieder Datum und Unterschrift dazu. Oder Sie schreiben es neu und vernichten ältere Versionen.
Mit einer Erbschaft vermachen Sie einen Teil Ihres Nachlasses. So wird beispielsweise das SRK Kanton Bern zur Miterbin. Meist ist dieser Erbschaftsteil im Testament in Prozenten angegeben.
Im Gegensatz dazu ist ein Vermächtnis (auch Legat genannt) ein festgelegter Betrag, z.B. 15'000 Franken oder ein definierter Sachwert wie Schmuck, Kunstwerke, Wertpapiere oder Immobilien.
Nein, ein Testament muss nicht zwingend notariell erstellt oder beglaubigt werden. In der Schweiz ist ein eigenhändiges Testament, das Sie vollständig von Hand schreiben, datieren und unterschreiben, rechtsgültig.
Eine Begleitung durch eine Notarin oder einen Notar kann jedoch empfehlenswert sein, wenn komplexe Familien- oder Vermögensverhältnisse bestehen oder Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst schreiben können.