Ein Legat oder eine Erbschaft sind ganz besondere Spenden. Sie haben damit die Möglichkeit, über Ihr Leben hinaus Spuren zu hinterlassen und zum Ausdruck zu bringen, was Ihnen am Herzen liegt.
Wir sind für jede Unterstützung dankbar
Jeder Betrag aus Ihrem Nachlass unterstützt die Arbeit des SRK Kanton Bern für die Menschen in Ihrer Region. Mit einer Berücksichtigung des SRK Kanton Bern
- bekennen Sie sich zu humanitären Werten und zur Nächstenliebe.
- helfen Sie bedürftigen Menschen im Kanton Bern.
- unterstützen Sie das langfristige Engagement des SRK Kanton Bern.
Erbschaften und Legate an das SRK Kanton Bern sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Testament und Nachlassplanung
Testament – Wirkung über Ihr Leben hinaus
Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen verteilt wird. Neben Ihren gesetzlichen Erbinnen und Erben können Sie auch Dritte begünstigen. Beim Verfassen müssen einige Punkte beachtet werden, damit es rechtsgültig ist. Gerne beraten wir Sie dabei.
Vorsorgemappe – heute für morgen sorgen
Klären Sie die entscheidenden Fragen frühzeitig und selbstbestimmt. In der Vorsorgemappe SRK finden Sie die nötigen Informationen zum Vorsorgeauftrag, zur Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall oder Testament, um vorausschauend planen zu können.
Häufige Fragen
Das Verfassen eines Testaments gibt Ihnen die Möglichkeit, über die freie Quote - also den Teil des Nachlasses, der nach Verteilung der Pflichtteile übrig bleibt - frei zu verfügen. Diesen Teil können Sie Personen oder Institutionen Ihrer Wahl hinterlassen. Wer keine pflichtteilsgeschützen Erben hat, kann mit einem Testament also über sein ganzes Vermögen frei verfügen. Ihr Testament können Sie jederzeit einseitig widerrufen.
Damit Ihr Letzter Wille rechtsgültig und unanfechtbar ist:
- Schreiben Sie das Testament selbst von Hand – von Anfang bis Ende. Nehmen Sie dazu einen Kugelschreiber.
- Als Titel schreiben Sie «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille».
- Formulieren Sie Ihre Wünsche klar und eindeutig.
- Das Wichtigste am Schluss ist Ihre Unterschrift mit Ort und Datum.
Unser Testament-Muster kann Ihnen als Beispiel dienen.
Möchten Sie Ihr Testament später ändern oder ergänzen, setzen Sie unbedingt wieder Datum und Unterschrift dazu. Oder Sie schreiben es neu und vernichten ältere Versionen.
Mit einer Erbschaft vermachen Sie einen Teil Ihres Nachlasses. So wird beispielsweise das SRK Kanton Bern zur Miterbin. Meist ist dieser Erbschaftsteil im Testament in Prozenten angegeben.
Im Gegensatz dazu ist ein Vermächtnis (auch Legat genannt) ein festgelegter Betrag, z.B. 15'000 Franken oder ein definierter Sachwert wie Schmuck, Kunstwerke, Wertpapiere oder Immobilien.