Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag SRK
Information zum Coronavirus
Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Coronavirus-Pandemie: Fragen zur Patientenverfügung
Damit Ihr Wille zählt
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen Gewissheit, dass Ihr Wille auch dann beachtet wird, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können (zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Krankheit). Sie legen darin fest, welche medizinische Behandlung Sie erhalten möchten und welche Sie ablehnen.
Die Vorteile einer Patientenverfügung
- Sie schaffen Klarheit für den Ernstfall.
- Sie können beruhigt sein, weil Sie wissen, dass Ihre Wünsche auch bei Verlust der Urteilsfähigkeit berücksichtigt werden.
- Ihre Angehörigen müssen später keine schwierigen Entscheidungen für Sie treffen.
Das SRK bietet Ihnen
- fachliche Beratung beim Verfassen der Patientenverfügung SRK
- Hinterlegung der Patientenverfügung SRK bei unserer Hinterlegungsstelle
- Abrufbarkeit während 24 Stunden an 365 Tagen
- Überprüfung auf rechtliche Gültigkeit und inhaltliche Verständlichkeit
- automatische Erinnerungen zur Aktualisierung
- einen persönlichen Ausweis
Die Patientenverfügung SRK wurde von Fachleuten für Medizin, Recht und Ethik erarbeitet. Als neutrale Organisation nimmt das SRK weder politisch noch religiös oder ideologisch Stellung zu den in der Patientenverfügung enthaltenen Anordnungen. Sie alleine entscheiden frei darüber, wie mit Ihnen im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit umgegangen werden soll.