Neue Vorgaben zur Finanzierung von Integrationsmassnahmen seit 1.1.2024
Der Kanton Bern hat neue Vorgaben für die Integration von Personen mit Status S gemacht. Die Vorgaben gelten per 1. Januar 2024. Mit diesen Vorgaben ist es nicht mehr möglich, dass Sie sich selbstständig für kostenpflichtige Angebote, wie beispielsweise Sprachkurse oder Fachkurse, anmelden.
Unser Vorgehen
Einladung - schriftlich
Das SRK Kanton Bern wird Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen. Die Einladung ist zu befolgen. Ohne die Teilnahme am Gespräch können wir Sie in Ihrer sprachlichen und beruflichen Integration nicht unterstützen.
Gespräch - persönlich
Gemeinsam sprechen wir über Ihre beruflichen Perspektiven in der Schweiz. Es ist unser Ziel, Ihnen realistische Möglichkeiten aufzuzeigen. Dazu wird im Gespräch Ihre bisherige Berufserfahrung sowie Ihre aktuelle Situation und Ihr Sprachstand erhoben.
Kursanmeldung - nach Bedarf
Sprach- und Fachkurse werden durch das SRK Kanton Bern angemeldet und finanziert, sofern dafür ein Bedarf besteht. Es gibt kein Anrecht auf einen Kursbesuch.
Häufige Fragen
Das SRK Kanton Bern wird Sie in den nächsten Monaten zum Gespräch einladen. Wir bitten Sie, sich bis zum Erhalt der Termineinladung zu gedulden.
- 16- bis 25-Jährige zwischen März-Mai 2024
- 26- bis 60-Jährige zwischen Juni-September 2024
Änderungen vorbehalten.
Hinweis
Individuelle Anfragen vor der Termineinladung können wir nicht beantworten.
Die Vorgaben des Kantons Bern gelten für 16- bis 60-jährige erwerbslose Personen mit Status S.
Sie erhalten die Einladung zum Beratungsgespräch, wenn Sie finanziell bereits durch das SRK Kanton Bern unterstützt werden.
Sie können laufende Angebote regulär beenden:
- Sprachkurse, Anmeldung ist vor 1.1.2024 erfolgt.
- Fachkurse zur beruflichen Integration (z. B. Fachkurs SAH, Pflegehelfende SRK), Anmeldung ist vor 1.1.2024 erfolgt.
Neue oder weiterführende Angebote
Für neue Kurse oder weiterführende Kurse dürfen Sie sich nicht selbst anmelden. Das SRK Kanton Bern kann Sie für Kurse anmelden und die Kosten übernehmen, sofern dafür ein Bedarf besteht. Es gibt kein Anrecht auf einen Kursbesuch.
Hinweis: Falls Sie sich eigenmächtig anmelden, müssen Sie das Kursgeld auch selbst bezahlen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht übernommen.
Sofern Sie sich bereits in einer der folgenden Ausbildungen befinden, können Sie diese regulär weiter besuchen:
- Berufsvorbereitendes Schuljahr Praxis und Integration (BPI)
- Vorlehre
- Berufslehre
- Gymnasium
- Studium
Selbstständige Arbeitssuche
Sie möchten vor dem Beratungsgespräch bereits aktiv werden? Sie können sich auch bei der Regionalen Arbeitsvermittlung melden und dort Unterstützung erhalten.
Weitere hilfreiche Websites:
Bewilligung
Mit dem Schutzstatus (S-Status) dürfen Sie in der Schweiz arbeiten. Sie brauchen dafür aber eine Bewilligung. Auch für ein Praktikum oder eine Berufslehre braucht es eine Bewilligung. Diese muss Ihr Arbeitgeber beantragen: Mehr Informationen.
Sie sind verpflichtet, das SRK über aktuelle und geplante Arbeitsstellen zu informieren. Bei der Aufnahme einer Arbeit müssen Sie dem SRK den Arbeitsvertrag und allfällige Lohnabrechnungen zustellen.