Status S

Wohnen

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für die Wohnungssuche, den Umzug oder die Unterbringung bei Privatpersonen.

Anlaufstelle beim SRK Kanton Bern

Anfrage per E-Mail

Für alle Anliegen in Zusammenhang mit Ihrer Wohnsituation wenden Sie sich am besten per Mail an folgende Stelle:

immobilien@srk-bern.ch
SRK Kanton Bern, Immobilien, Postfach, Bernstrasse 162, 3052 Zollikofen

Geben Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihre N-Nummer (zu finden oben links auf dem Entscheid Status S, falls Sie diesen bereits haben) und Ihre Adresse an.

Telefonische Beratung

Tel. Region Bern-Mittelland: 032 544 20 64
Tel. Region Seeland – Jura bernois: 032 544 20 65

Telefonzeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 8.30–11.30 Uhr und Dienstag von 13.30–16 Uhr

Wichtige Informationen für die Wohnungssuche

  1. Sie dürfen nur in dem Kanton, dem Sie zugewiesen sind, eine Wohnung beziehen.
  2. In der Asylsozialhilfe gelten Limiten für den Mietzins einer Wohnung. Bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie diesen mindestens zwei Wochen im Voraus zur Prüfung an immobilien@srk-bern.ch schicken. Schreiben Sie dazu, für wie viele Personen Sie eine Wohnung suchen. Mit einer Prüfung ist sichergestellt, dass Sie sich nicht unvorteilhaft rechtlich verpflichten.

Informationen zur Unterbringung bei Privatpersonen

Hier finden Sie Informationen für Gastfamilien

Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle

Wenn Sie bei Privatpersonen untergebracht sind oder eine eigene Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Wissenswertes für schutzsuchende Personen aus der Ukraine.

Umzug

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Gemeinde ab- und bei der neuen Gemeinde anmelden. Oft ist dies online möglich: Adressänderung beim Einwohnermeldeamt / Einwohnerkontrolle. Für die Anmeldung muss entweder ein Mietvertrag oder eine Bestätigung des (neuen) privaten Gastgebers vorgelegt werden.

Kantonswechsel

Falls Sie den Kanton wechseln wollen, müssen Sie ein Gesuch beim Sekretariat für Migration einreichen: Gesuchsformular Kantonswechsel