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Anmeldung / Registrierung

Wenn Sie bedürftig sind, haben Sie mit dem Erhalt des S-Ausweises bzw. der entsprechenden Registrierung im Bundesasylzentrum (BAZ) und der Zuweisung zu einem Kanton Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Wenn Sie in der Region Bern-Mittelland (ohne Stadt Bern und die Gemeinden Bremgarten, Köniz, Muri, Ostermundigen und Zollikofen) oder in der Region Seeland – Jura bernois wohnen, ist das SRK für Sie zuständig.

Damit Sie finanziell unterstützt werden, müssen Sie sich beim SRK anmelden. Reservieren Sie einen Termin für Ihre Erstanmeldung. 

Wenn Sie jedoch in einer Kollektivunterkunft wohnen, erfolgt die Anmeldung direkt vor Ort. Sie müssen keinen Termin beim SRK reservieren.