ÖV-Tickets

Das SRK erstattet Ihnen einen Teil der Kosten für notwendige Reisen wie z.B. zu Behörden- oder Arztterminen zurück. Einen Teil der Kosten müssen Sie selbst bezahlen.

Hinweise

  1. Die Kosten für das Halbtax-Abo und die Juniorkarten werden nicht vom SRK übernommen.
  2. Beim Kauf von Reisetickets für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) muss immer die günstigste Variante gewählt werden.
  3. Die Rückerstattung erfolgt nur gegen Abgabe der originalen Quittung und zum Halbtax-Tarif.
  4. Wenn Sie in einer Kollektivunterkunft wohnen, wenden Sie sich für die Rückerstattung der ÖV-Tickets an das Personal in der Kollektivunterkunft.
  5. Wenn Sie in einer Wohnung wohnen, wenden Sie sich für die Rückerstattung der ÖV-Tickets an die für Sie zuständige sozialarbeitende Person.
     

Reisen ins Ausland

Geflüchtete mit Status S können ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen. Beachten Sie die Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie reisen wollen. Bei einem Aufenthalt im Ausland von mehr als zwei Monaten kann der Status S widerrufen werden.

Mit dem Status S können Sie auch in die Ukraine reisen. Wenn Sie aber mehr als 15 Tage pro Quartal in der Ukraine verbringen, wird der Status S durch die schweizerischen Behörden überprüft.

  1. Informieren Sie das SRK über geplante Abwesenheiten.
  2. Wenn Sie definitiv in ein anderes Land ziehen wollen, müssen Sie sich bei der Wohngemeinde und dem SRK abmelden.