ÖV-Tickets
Das SRK erstattet Ihnen einen Teil der Kosten für notwendige Reisen wie z.B. zu Behörden- oder Arztterminen zurück. Einen Teil der Kosten müssen Sie selbst bezahlen.
Hinweise
- Die Kosten für das Halbtax-Abo und die Juniorkarten werden nicht vom SRK übernommen.
- Beim Kauf von Reisetickets für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) muss immer die günstigste Variante gewählt werden.
- Die Rückerstattung erfolgt nur gegen Abgabe der originalen Quittung und zum Halbtax-Tarif.
- Wenn Sie in einer Kollektivunterkunft wohnen, wenden Sie sich für die Rückerstattung der ÖV-Tickets an das Personal in der Kollektivunterkunft.
- Wenn Sie in einer Wohnung wohnen, wenden Sie sich für die Rückerstattung der ÖV-Tickets an die für Sie zuständige sozialarbeitende Person.
Reisen ins Ausland
Geflüchtete mit Status S können ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen. Beachten Sie die Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie reisen wollen. Bei einem Aufenthalt im Ausland von mehr als zwei Monaten kann der Status S widerrufen werden.
Mit dem Status S können Sie auch in die Ukraine reisen. Wenn Sie aber mehr als 15 Tage pro Quartal in der Ukraine verbringen, wird der Status S durch die schweizerischen Behörden überprüft.
- Informieren Sie das SRK über geplante Abwesenheiten.
- Wenn Sie definitiv in ein anderes Land ziehen wollen, müssen Sie sich bei der Wohngemeinde und dem SRK abmelden.