Beruflicher Einstieg
Fragen und Antworten zum Lehrgang Pflegehelfende SRK
Zur Anmeldung
Ihr erster Schritt ist die Teilnahme an der obligatorischen Informationsveranstaltung. Termine finden Sie ((hier)). An dieser Informationsveranstaltung erfahren Sie alles Wissenswerte über den Lehrgang und über das Anmeldeverfahren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Themen der Informationsveranstaltung selber erarbeiten und wir Sie im Anschluss telefonisch kontaktieren. Informationen zur Online-Variante finden Sie ((hier)).
Personen, die den Lehrgang absolvieren möchten und von einer Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) betreut werden, müssen von den RAV-Personalberatenden angemeldet werden.
Zum Lehrgang
Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen Teil von 120 Stunden/17 Unterrichtstage und einem praktischen Teil von 15 Tagen. Zusätzlich investieren Sie in die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsthemen zu Hause (1 bis 2 Stunden pro Unterrichtstag).
Ja. Sie lernen im Lehrgang die spezifischen Aufgaben und Kompetenzen der Pflegehelfenden.
Zum Praxiseinsatz
Ja, die Teilnehmenden organisieren den Praxiseinsatz selbst. Das SRK stellt eine Liste mit möglichen Praxiseinsatzorten zur Verfügung.
Der Praxiseinsatz findet nach der Theorie statt.
- Für reguläre Teilnehmende gilt es den Praxiseinsatz innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Theorie am 17. Unterrichtstag zu absolvieren.
- Für AVA–Teilnehmende gilt es den Praxiseinsatz innerhalb von 3 Monaten nach Start des Lehrgangs zu absolvieren.
Sie organisieren gemeinsam mit dem Praxisbetrieb Ihren Einsatz und Ihr Pensum. Sie machen im Einsatz keine Nachtwache und arbeiten nicht nur am Wochenende. Sie haben nach Abschluss der Theorie 3 Monate Zeit, um den 15-tägigen Praxiseinsatz zu absolvieren. Wir empfehlen, die 15 Tage möglichst kompakt zu absolvieren. Das fordern auch die meisten Praxisbetriebe.
Wenn Sie bereits arbeiten, beurteilt Ihre Vorgesetzte während 15 Tagen Ihre praktischen Kompetenzen. Der Praxiseinsatz wird beurteilt unabhängig davon, ob Sie bereits als Praktikant/in oder in einer Festanstellung in einem Praxisbetrieb arbeiten.
Das ist nicht möglich. Der Praxiseinsatz findet nach den 17. Unterrichtstag und der erfolgreichen Lernerfolgskontrolle statt. Der Praxiseinsatz dient zur Umsetzung des Gelernten.
Während des fürs Zertifikat erforderlichen Praxiseinsatzes erhalten Sie keinen Lohn.
Zu den Sprachkenntnissen
Sollten Sie mindestens 3 Jahre der obligatorischen Schulzeit auf Deutsch besucht haben, sind Sie für den Lehrgang zugelassen.
Falls nicht, benötigen wir ein Sprachzertifikat B1 (gut bis sehr gut). Sie können beim SRK Kanton Bern einen B1-Sprachtest absolvieren. Die Termine unserer Sprachtests finden Sie hier.
Zu den Kosten
Der Lehrgang kostet CHF 2920.00 inkl. Lehrbuch (Änderungen vorbehalten).
Sie melden sich in einem ersten Schritt an die obligatorische Informationsveranstaltung an und erfahren alles Wissenswerte über den Lehrgang und das Anmeldeverfahren. Im Anmeldeformular tragen Sie die Angaben Ihres Arbeitgebers ein als Rechnungsempfänger.
Der Sprachtest B1 kostet CHF 100.–. Sie können sich hier anmelden.
Nachdem Lehrgang
Gemäss unseren Nachbefragungen finden rund 80% der Absolvent/innen der Lehrgänge eine Anstellung, viele direkt im Anschluss an den Lehrgang.
Wenn Sie zwei Jahre als Pflegehelfende arbeiten, können Sie eine verkürzte Ausbildung zur Fachfrau/Fachmann Gesundheit absolvieren. Berufsbegleitend 2 Jahre statt 3 Jahre.
Wir bieten spezifische Veranstaltungen an über die beruflichen Anschlussmöglichkeiten für zertifizierte Pflegehelfende. Termine finden Sie hier. An dieser Veranstaltung werden Sie über die möglichen Wege orientiert, die zu einem eidgenössischen Berufsabschluss als Fachfrau bzw. als Fachmann Gesundheit EFZ führen.
Der Lohn Variiert zwischen CHF 3600 bis 4200, bei 100% Bruttoeinkommen. Der Lohn wird nach kantonalen, städtischen oder privaten Lohnrichtlinien berechnet und ist abhängig von Alter und Vorbildung.