Teilnahmebedingungen Schätzwettbewerb
1. Die Teilnahme am Gewinnspiel (Schätzwettbewerb) ist kostenlos. Sie hängt weder von Spendenleistungen noch vom Erwerb von Waren noch von der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen ab. Die Teilnahme erfolgt durch das Ausfüllen des Teilnahmeformulars und durch das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen.
2. Voraussetzung für die wirksame Gewinnspielteilnahme ist die Angabe der notwendigen Teilnahmedaten im elektronischen Teilnahmeformular. Bitte beachten Sie, dass nur Teilnehmende, von denen vollständige Datensätze vorliegen, an der Verlosung teilnehmen: d. h. dass mindestens Vor- und Nachname, ihre postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ihre Telefonnummer anzugeben sind. Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Daten werden von uns gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert.
3. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme aus der Schweiz teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz haben. Mitarbeitende des SRK Kanton Bern und an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritte sowie deren jeweilige Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Mehrfacheinsendungen werden nicht gezählt. Das Gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse).
5. Das SRK Kanton Bern als Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf automatisierte Eintragungen oder anderweitige Manipulationen Teilnehmende von der Aktion auszuschliessen.
6. Der Teilnahmeschluss ist im Wettbewerb aufgeführt. Anmeldungen, die nach diesem Datum und Uhrzeit eingehen, nehmen nicht mehr an der Verlosung teil. Im Anschluss werden die Gewinnerinnen/Gewinner der Verlosung ermittelt. Sie werden per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
7. Mit der Teilnahme an der Verlosung erlaubt die Teilnehmerin/der Teilnehmer dem SRK Kanton Bern, im Falle, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer gewinnt, ihren/seinen Namen, ihren/seinen Wohnort und Bilder von sich auf der Website des SRK Kanton Bern zu veröffentlichen.
8. Sofern die Ausschüttung des Gewinns an einer/einen ermittelten Gewinnerin/Gewinner nicht möglich ist, zum Beispiel, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitern, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die ermittelte Gewinnerin oder der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert.
9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Gewinnspiel nicht (mehr) planmässig verlaufen kann z. B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels behindern. Der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob das Gewinnspiel in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob eine vorzeitige Beendigung geboten ist.
10. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.