Versicherung

Während der Unterstützung durch das SRK Kanton Bern sind Sie bei der Krankenkasse Visana kollektiv gegen Krankheit und Unfall versichert. Nach der Registrierung erhalten Sie per Post einen Voucher (entspricht einem Versicherungsausweis). Falls Sie trotz abgeschlossener Registrierung noch keinen Voucher erhalten haben, bestellen Sie diesen per Mail bei gesundheit-migration@srk-bern.ch.

Geben Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, wenn möglich Ihre N-Nummer (zu finden oben links auf dem Entscheid Status S, falls Sie diesen bereits haben) sowie Ihre Adresse an.

  1. Den Voucher müssen Sie bei jeder Behandlung bei einem Arzt vorzeigen.
  2. Die Krankenkasse zahlt nur für Behandlungen im Kanton Bern.
  3. Da Sie im Hausarztmodell versichert sind, sind Sie verpflichtet, immer zuerst Ihren Hausarzt  (Arzt auf dem Voucher) zu konsultieren. Ausnahmen: Für Behandlungen beim Frauenarzt, Augenarzt und Zahnarzt brauchen Sie keine Überweisung des Hausarztes.
  4. Sie dürfen selbständig einen anderen Hausarzt suchen. Melden Sie dem SRK den neuen Hausarzt per E-Mail an migration@srk-bern.ch. Geben Sie bitte Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihre N-Nummer sowie den Namen und die Adresse Ihres neuen Hausarztes an.
  5. Bei Notfällen können Sie sich an den Notfall eines Spitals oder den Citynotfall in Bern wenden.
  6. Wenn Sie Rechnungen für Gesundheitskosten erhalten, bezahlen Sie diese nicht selber, sondern Sie senden die Originale (keine Kopien) dem SRK.

Zahnarzt

Bei Zahnschmerzen wird im Notfall eine Behandlung von bis zu CHF 300.– ohne Kostenvoranschlag übernommen.

Bei weiterführenden Zahnbehandlungen muss die behandelnde Zahnarztpraxis zwingend einen Kostenvoranschlag an zahnbehandlung@srk-bern.ch senden.
Es werden nur einfache und notwendige Zahnbehandlungen von der Asylsozialhilfe bezahlt.

Wichtig: Nehmen Sie folgende Dokumente bei einem Zahnarztbesuch mit und geben Sie sie Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin:

  1. Merkblatt Zahnbehandlungen Status S
  2. Zahnformular Status S

 

Brillen

Ihr Optiker muss vorgängig einen Kostenvoranschlag erstellen und diesen an gesundheit-migration@srk-bern.ch senden. Bei Leistungen, die ohne Kostenvoranschlag und vorgängige Prüfung durch das SRK bezogen wurden, ist die Kostenübernahme nicht gewährleistet.

Nehmen Sie das Informationsblatt Brillen zu Ihrem Termin mit dem Optiker mit und geben Sie es dem Optiker ab.
 

Medizinische Hilfsmittel

Schuheinlagen, Prothesen, Hörhilfen usw.

Für medizinische Hilfsmittel benötigen Sie vorgängig eine Expertise eines Facharztes inkl. einer ärztlichen Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag.

Senden Sie diese Unterlagen, bevor Sie etwas kaufen an gesundheit-migration@srk-bern.ch, damit das SRK die Leistungen prüfen kann. Bei Leistungen, die ohne diese vorgängige Prüfung bezogen werden, ist die Kostenübernahme nicht gewährleistet.